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Die Kieler Förde im Projekt "OpenSeaMap"
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FAHRREGELN AUF
DER KIELER FÖRDE |
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Das Revier der Kieler Förde
ist verhältnismäßig weiträumig und verfügt in der Innen und
Außenförde über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für den
Wassersport anbieten. Doch dazwischen befindet sich die
Friedrichsorter Enge mit dem durch den Schiffsverkehr
stärksten frequentierten Fahrwasser in der westlichen
Ostsee. Ein Bereich, der den Wassersportlern
navigatorisch und sicherheitsmässig volle Aufmerksamkeit
abverlangt!
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1.
Vorfahrtsregeln |
Das Hauptfahrwasser ist in der Kieler Außenförde
verhältnismäßig breit, verengt sich in der Friedrichsorter
Enge bis auf 450 m und führt dann, beidseitig von Reeden für
die Berufsschifffahrt begrenzt, in die Zufahrt zum
Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Beim Ein- und Auslaufen in den bzw.
aus dem Kieler Hafen ist hier besonders auf die Vorfahrt des
dem Hauptfahrwasser folgenden Verkehrs zum/vom NOK zu
achten.
Südöstlich des Leuchtturms Kiel befindet sich ein
Verkehrstrennungsgebiet (VTG) mit einer speziellen
Einbahnweg-Regelung. Der Sportschifffahrt wird empfohlen,
sich außerhalb des VTG und in der Kieler Außenförde
außerhalb des Fahrwassers zu bewegen, dies der im Fahrwasser
verkehrenden Schifffahrt klar zu erkennen zu geben und das
Fahrwasser nur bei Erfordernis und unter Beachtung der
Vorfahrt zu kreuzen.
In der Friedrichsorter Enge wurde zur Vermeidung des
Fahrwasserkreuzens eine 100 m breite Wasserfläche neben dem
Fahrwasser im Bereich1 des Leuchtturmes geschaffen wo die
Ausweichregeln nach KVR gelten.
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2.
Fahrgeschwindigkeit |
Auf der Kieler Förde besteht südlich des durch das
Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa die
Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) eine
Höchstgeschwindigkeit von 18,5 km/h (10 kn), darüber hinaus
südlich des Leuchtturms Friedrichsort innerhalb eines
Abstandes von < als 200 m vom Ufer 10 km/h (5,4 kn).
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3.
Rechtsfahrgebot |
Soweit Sie in der Kieler Förde das Hauptfahrwasser befahren,
ist das Rechtsfahrqebot zu Ihrer eigenen Sicherheit hier
sehr genau zu befolgen. Halten Sie sich am äußersten
Fahrwasserrand klar außerhalb der von der Berufs- und
Großschifffahrt genutzten Wasserflächen, dies insbesondere südlich
des Leuchtturms Friedrichsort, und achten Sie auf das
abknickende Hauptfahrwasser (vom/zum NOK) südlich der
Leuchttonne "11/Reede".
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4.
Fahrverbote, Fahrtbeschränkungen |
Die Zufahrt zum NOK darf nur von Fahrzeugen benutzt werden,
die in den Kanal einlaufen oder ihn verlassen. Ausgenommen
sind Sportfahrzeuge auf Fahrstrecken zu/von zugelassenen
Liegestellen Nicht befahren werden darf das Sperrgebiet der
«Magnetischen Messstelle" vor Friedrichsort.
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5. Ankern |
Die Holtenauer Reede darf nur von Fahrzeugen benutzt werden,
die auf das Einlaufen in den NOK oder auf das frei werden
eines Liegeplatzes im Kieler Hafen oder auf Wetterbesserung
warten In allen genannten Fällen wird Sportfahrzeugführern
empfohlen, die Heikendorfer Reede zu nutzen. Verboten Ist
das Ankern im Warngebiet der "Magnetischen Messstelle
Möltenort". Im übrigen sind in der Kieler Förde ausreichend
viele Liegestellen und Sportboothäfen vorhanden. |
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